Kosten & Formulare

Kostenübernahme

KJP Praxis Yesilcimen
Kassenpatienten (gesetzlich Versicherte)


Die Gesetzlich Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie. Eine Überweisung ist nicht notwendig, die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist ausreichend. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme geeignet ist. Nach der Probatorik, Diagnostik und Anamneseerhebung erfolgt die Antragsstellung auf eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie.

KJP Praxis Yesilcimen  
für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler


Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen.
Privat Versicherte erkundigen sich möglichst sofort selbst bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen zur Kostenübernahme bei psychotherapeutischer Behandlung. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Die Rechnung wird von mir immer an den Patienten gerichtet, die er zu tragen hat. Der Patient kann die Rechnung dann an seine Krankenkasse weiterleiten und mit ihr nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP abrechnen.  

Selbstzahler 

Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei uns in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird von mir privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die festgelegten Sätzen, werden mit dem üblichen Steigerungsfaktor von 2,3 zugrunde gelegt. 

Beihilfeberechtigte


Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem ein ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt wurde . Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.


Paar- und Familientherapie 
Die Kosten werden von keiner Krankenversicherung übernommen und müssen selbst getragen werden. 60 min / 120,-€
90 min / 180,-€



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